Die Basis für unser tägliches Handeln und Leben für, in und mit der Genossenschaft bilden das Genossenschaftsgesetz (GenG) und unsere Satzung. Die Satzung ist maßgebend für die drei Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und Vertreter – sie beinhaltet Aufgaben, Rechte und Pflichten der drei „lebenswichtigen“ Organe.
Aller fünf Jahre wird die Vertreterversammlung durch die Genossenschaftsmitglieder neu gewählt. Im Jahr 2020 steht die nächste Wahl an. Laut unserer Satzung ist je 100 angefangene Mitglieder ein Vertreter zu wählen. Sie haben also mit der Wahl 2020 die Chance, als Mitgliedervertreter aktiv zu werden und die Geschehnisse der Genossenschaft direkt zu beeinflussen.
Der zeitliche Aufwand für das Vertreteramt ist überschaubar (zwei feste Termine jährlich, für die Teilnahme wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt), aber der Wirkungskreis eines Vertreters ist groß. Vertreter treffen wichtige Entscheidungen (z. B. Satzungsänderungen), fassen Beschlüsse (z. B. Jahresabschluss, Verwendung des Bilanzgewinns) und sind das Bindeglied zwischen den Mitgliedern, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand.