Hilfe für Geflüchtete

Der Krieg in der Ukraine löste weltweit eine Welle der Solidarität aus. Auch in unserer Genossenschaft ist die Hilfsbereitschaft groß. Täglich erreichen uns Fragen rund um das Thema Unterstützung und Aufnahme für Geflüchtete. Viele möchten Geflüchtete auch in unseren Wohngebieten unterbringen. Wir haben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt.

FAQs: Hilfe für Geflüchtete

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten.

Darf ich Geflüchtete in meiner Genossenschaftswohnung aufnehmen?

Ja, Sie dürfen Geflüchtete in Ihrer Wohnung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen besuchsweise aufnehmen, ohne dies unserer Genossenschaft zu melden.

 

Ich möchte langfristig Geflüchtete in meiner Wohnung aufnehmen. Benötige ich dafür ich die Zustimmung der WGJ?

Ja. Für Aufenthalte von Personen in Ihrer Wohnung, die länger als sechs bis acht Wochen andauern, benötigen Sie unsere Zustimmung. Auch wir möchten den Geflüchteten weiterhelfen. Dennoch soll sich jeder in seinen vier Wänden wohlfühlen. Wir prüfen daher zunächst, ob die Gesamtzahl der für die Wohnung zulässigen Bewohnerinnen und Bewohner überschritten ist.

Um eine Zustimmung zu beantragen, übermitteln Sie uns einfach formlos die Daten der einziehenden Personen, wir prüfen diese und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Trotz aller Hilfsbereitschaft: Eine dauerhafte Aufnahme geht mit Einschnitten im Privatleben einher. Zudem haften Sie für Schäden, die durch aufgenommene Personen entstehen. Bitte überlegen Sie sich diese Entscheidung daher gut.

 

Darf ich eine Wohnung bei der WGJ anmieten und diese Geflüchteten zur Verfügung stellen?

Nein, das geht leider nicht. Eine sogenannte Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht möglich, da sie satzungsgemäß nicht dem Zweck unserer Genossenschaft entspricht.

Wir bitten Sie daher, sich nur für Wohnungen zu bewerben, die Sie selbst nutzen möchten. Bitte tragen Sie in das Online-Formular zur Wohnungssuche nur die Daten derjenigen ein, die selbst in die Wohnung einziehen möchten.

 

Wie hilft die Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG?

Auch wenn nur sehr wenige Wohnungen in unserer Genossenschaft leer stehen, möchten wir helfen. Wir haben der Stadt Dresden daher einige Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus nutzen wir unsere Medien, um unsere Mieterinnen und Mieter über Hilfsmöglichkeiten externer Stellen zu informieren.

 

Wie kann ich darüber hinaus helfen?

  • Die Stadt Dresden hat alle wichtige Informationen rund um die Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengefasst: Hilfe für die Ukraine (dresden.de)
  • Die Initiative „Ukrainisches Koordinationszentrum Dresden“ organisiert und koordiniert die verschiedenen Hilfsangebote in unserer Stadt. Hier können Sie sich ebenfalls zu weiteren Unterstützungsformen informieren: Plattform Dresden e.V. (plattform-dresden.de)