Wohnungsbauprämie - Staatliche Förderung für eingezahlte Genossenschaftsanteile
Jedes Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft hat als Miteigentümer die Möglichkeit, für seine eingezahlten Genossenschaftsanteile eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie zu beantragen.
Prämienberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- die allein stehend sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (auch Rente) nicht mehr als 25.600,00 EUR beträgt oder
- die verheiratet sind und deren beider zu versteuerndes Jahreseinkommen (auch Rente) nicht mehr als 51.200,00 EUR beträgt.
Die Prämie bemisst sich nach den im abgelaufenen Kalenderjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen (eingezahlte Anteile) und beträgt derzeit 8,8 %.
Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 EUR, bei Ehegatten zusammen bis 1.024,00 EUR prämienbegünstigt. Somit beträgt die Prämie für Alleinstehende maximal 45,06 EUR und für Verheiratete maximal 90,11 EUR pro Jahr.
Die Antragsformulare werden durch die WGJ an die jeweiligen Mitglieder versandt und können innerhalb von 2 Jahren an die WGJ zurückgeschickt werden.
Bei Gewährung durch das Finanzamt wird die Prämie dem entsprechendem Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Ansprechpartner: Frau Bauer (Mitgliederverwaltung)
Tel.: 4402-427 oder per e-mail: s.bauer@wgj.de
Rechtsgrundlage: Wohnungsbauprämiengesetz
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